Erstgespräch
Das Erstgespräch ist für den Therapieprozess sehr wichtig und dient dem persönlichen Kennenlernen. Sie bekommen einen ersten Eindruck über mich und meine Arbeitsweise und ich erhalte einen Einblick in den für sie belastenden Problembereich und ihr persönliches Anliegen. Abhängig von Ihrem Anliegen und dem Therapieziel hängt die jeweilige Therapiedauer ab. Anschließend entscheiden wir, ob wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Absageregelung
Vereinbarte Termine können bis 48h vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei Absage zu einem späteren Zeitpunkt, wird das Honorar in Rechnung gestellt. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Kosten
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Einzeleinheit (50min): EUR 110
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Doppeleinheit (90min): EUR 200
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Supervision (50min): EUR 130
Doppelsitzungen haben sich bei Familien als sinnvoll erwiesen, da sie den Anwesenden genügend Raum geben, ihre Anliegen anzusprechen.
Pro Therapiesitzung werden aktuell folgende Beträge rückvergütet:
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ÖGK EUR 33,70
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BVAEB EUR 46,60
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SVS EUR 45
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KFA EUR 37
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG). Als Systemische TherapeutIn ist nach Rücksprache mit den jeweiligen KlientInnen und bei Wahrung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht die Einbeziehung des relevanten Umfeldes (zumeist die Familie, fallweise auch die Schule, Kindergarten, etc.) häufig hilfreich, um dem gemeinsam erarbeiteten Therapieziel näher zu kommen.