Rahmenbedingungen
Zu Beginn findet ein Erstgespräch statt, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient und die Rahmenbedingungen klärt. Im Anschluss daran können individuell Termine vereinbart werden. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.
Absageregelungen
Die vereinbarten Termine sind verbindlich, d.h. sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie darum, mir mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, andernfalls wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG). Als Systemische TherapeutIn ist uns nach Rücksprache mit den jeweiligen KlientInnen und bei Wahrung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht die Einbeziehung des relevanten Umfeldes (zumeist die Familie, fallweise auch die Schule, Kindergarten, etc.) häufig hilfreich, um dem gemeinsam erarbeiteten Therapieziel näher zu kommen.